Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sabine Itting – Schweizer Textservice
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen (Journalismus, Reportagen, Chroniken, Content-Strategie, Korrektorat etc.) von Sabine Itting (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt). Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot (per E-Mail oder Post) der Auftragnehmerin rückbestätigt oder ein Auftrag beidseitig vereinbart wird.
2. Leistungen und Mitwirkungspflicht des Kunden
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Dienstleistungen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Text- und Recherchearbeit notwendigen Informationen, Daten und Dokumente rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
3. Honorar, Fixpreise und Zahlungsbedingungen
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Die Honorargestaltung orientiert sich an den aktuellen Richtlinien und Honorarempfehlungen des Medien- und Branchenverbandes syndicom für freischaffende Journalistinnen und Medienschaffende.
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die im individuellen Angebot genannten Preise.
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Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die Auftragnehmerin ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.
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Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Bei größeren Projekten (z. B. Buchprojekten, Firmenchroniken) können Akontozahlungen vereinbart werden.
4. Termine und Lieferfristen
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt, Krankheit oder unvorhersehbare Recherchehindernisse entbinden die Auftragnehmerin von der strikten Einhaltung der Lieferfrist, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadenersatz hat. Die Auftragnehmerin informiert den Kunden in solchen Fällen unverzüglich.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
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Die Urheberrechte an allen erstellten Texten, Konzepten und journalistischen Werken verbleiben im Sinne des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) vollumfänglich bei Sabine Itting.
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Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Bezahlung des Honorars ein einfaches, einmaliges Nutzungsrecht für den im Angebot oder Auftrag explizit vereinbarten Zweck (z. B. für eine bestimmte Publikation oder die Veröffentlichung auf einer exakt definierten Website).
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Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere die Mehrfachnutzung für andere Projekte, andere Webseiten, Tochtergesellschaften oder Medienkanäle sowie die Weitergabe an Dritte – ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
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Wird ein Text ohne diese schriftliche Zustimmung unberechtigt mehrfach oder anderweitig genutzt, schuldet der Kunde der Auftragnehmerin eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten ursprünglichen Honorars pro unberechtigte Nutzung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
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Sofern nicht anders vereinbart, ist bei journalistischen Beiträgen und Reportagen der Name der Autorin (Sabine Itting) zu nennen.
6. Gut zum Druck und Korrekturschleifen
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Bei Textprojekten (ausgenommen journalistische Berichte für Medien) ist im Fixpreis in der Regel eine Korrekturschleife (Feinschliff) enthalten, sofern diese innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der ersten Fassung verlangt wird.
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Mit dem „Gut zum Druck“ bzw. der finalen Freigabe durch den Kunden geht die Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte (insbesondere bei Firmenchroniken und Werbetexten) auf den Kunden über.
7. Haftungsausschluss
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Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Druckfehlerkosten nach erteiltem „Gut zum Druck“) wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
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Für die rechtliche Zulässigkeit (z. B. Markenrecht, Wettbewerbsrecht) der vom Kunden gelieferten Inhalte und Bilder haftet ausschließlich der Kunde.
8. Vertraulichkeit und Quellenschutz
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags anvertrauten geschäftlichen und persönlichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Das journalistische Redaktionsgeheimnis (Quellenschutz) bleibt in jedem Fall gewahrt.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und Sabine Itting ist ausschließlich Schweizer Recht (Obligationenrecht) anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz der Auftragnehmerin.